Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
  2. Bestellungen müssen, um eine pünktliche Lieferung zu gewährleisten, 24 Std. vor dem gewünschten Liefertermin (Liefertag) eingehen. Bei entsprechender Vereinbarung werden wir die Bestellungen innerhalb unserer üblichen Geschäftszeit telefonisch abrufen. Ist der Kunde in dieser Zeit nicht erreichbar, hat der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung auf unseren Anrufbeantworter zu sprechen. Erfolgt die Lieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeit, behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% Aufschlag zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen.. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen. Sollte die Bestellung nicht innerhalb der Geschäftszeit (bis 16:00 Uhr) eingehen, ist eine Auslieferung am Folgetag nicht gewährleistet. Dies gilt auch bei Bestellungen per Fax, Internet bzw. Anrufbeantworter. Für Großveranstaltungen bzw. Veranstaltungen sind die Termine frühzeitig mit dem Außendienst abzustimmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das Samstaglieferungen Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten sind und nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden (Notlieferungen – daher 20% Aufschlag wie oben genannt beschrieben).
  3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Ware sind unverzüglich, bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird zur Industrie zurückgesandt und vom Hersteller geprüft. Der Hersteller entscheidet ob die Reklamation berechtigt ist. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
  4. Die Lieferungen erfolgen nach unseren jeweils gültigen schriftlich niedergelegten, bei der Firma einzusehenden Tagespreisen. Je Anlieferung mit einem Umsatz bis 250,00 € netto Warenwert, wird ein Transportzuschlag in Höhe von 32,50 € netto erhoben. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

    Je Anlieferung wird eine Lieferpauschale in Höhe von 5,00 € netto erhoben. Der Transportaufschlag wird mit der Warenrechnung fällig.

    Nutzt der Kunde die Möglichkeit Kommissionsware zu bestellen, so muss dies vorher schriftlich mit dem GFGH vereinbart werden und der GFGH muss der Kommissionsvereinbarung zustimmen. Dabei gelten die Gebühren der Kommissionvereinbarung für die Rücknahme der verkaufsfähigen Waren.

    Die Ausgabe von Waren erfolgt bei Bieren, alkoholfreien Getränke und Weinen nur in vollen Fässern, Kisten oder Kartons.

    Die Rücknahme von Waren erfolgt bei Bieren, alkoholfreien Getränken und Weinen nur in vollen Fässern, Kisten oder Kartons. Die Ware muss unbeschädigt, wiederverkaufsfähig, die Etiketten oder Fassabdeckungen unbeschädigt, und die Kästen voll sein. Ware die bei nachträglichen Kontrollen als fehlerhaft identifiziert wird, wird dem Kunden nicht gutgeschrieben.

    Gibt der Kunde aus Gründen einer Überbestellung oder aus anderen Gründen Ware an den GFGH zurück, so gelten ebenfalls die Kommissionsgebühren für Rücknahme von Waren. Die Ware muss mindesten noch 3 Monate Haltbarkeit aufweisen.

    Derzeit gelten folgende Sätze:

    1,00€/vollständige Kistenware
    1,80€/Fass/Premixbehälter
    0,50€/Flasche Spirituosen
    Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
  5. 5Die Zahlung unserer Rechnungen hat sofort bei der Lieferung in Bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift bei uns erfolgt. Bei Zahlungseingängen, die jenseits des mit uns schriftlich vereinbarten Zahlungsziels erfolgen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Unberührt bleibt die gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe im Falle seines Zahlungsverzuges. Abschlagszahlungen werden grundsätzlich mit den ältesten offenen Posten verrechnet, soweit der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich bei der Zahlung eine andere Anrechnung bestimmt. Kommt es aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. unbegründeter Kundenwiderspruch, mangelnde Kontodeckung) zu einer Rücklastschrift, sind wir berechtigt, als pauschalierte Bearbeitungsgebühr 12,50 € zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer je Rücklastschrift geltend zu machen.

    Die Frist für die vom Gläubiger beim Einzug von Forderungen im SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmende Vorabinformation wird auf mindestens einen Tag reduziert.

    Alle berechneten Kosten und Gebühren verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die hinzugesetzt wird. Sollten in gesonderten Vereinbarungen mit uns Rückvergütungen, Provision oder sonstige Leistungen vereinbart sein, so werden diese erst dann zugunsten des Kunden fällig, wenn der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat, insbesondere aus Warenlieferungen, Darlehensvereinbarungen, Abnahmeverpflichtungen.
  6. Paletten, Kisten und Kasten, Mehrwegflaschen oder / Fässer usw. ( Mehrweggebinde ), ausgenommen alle Einweggebinde, werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Insoweit gelten die Vorschriften des BGB über den Leihvertrag (§ 598 – 606) entsprechend. Wir sind auch dann nicht verpflichtet, Mehrweggebinde beim Kunden abzuholen, wenn dies zuvor Übung in der Geschäftsverbindung war.
    Für Mehrwegflaschen und -kasten erheben wir ein Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen unserer Tagespreisliste (Ziffer 4). Es ist zugleich mit der Warenlieferungsrechnung zu bezahlen . Bei Rückgabe des Mehrweggebindes wird das Pfand dem Kunden zinslos erstattet. Auf Bierfässer wird von der Getränkeindustrie ab 01.März 2007 ein besonderes Pfand von Netto 30,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer je Fass größenunabhängig erhoben, das wir unseren Kunden weiter berechnen und bei Rückgabe des bepfandeten Fasses zinslos erstatten. Unberührt bleibt unser Anspruch gegen den Kunden, Schadenersatz in Höhe der Anschaffungskosten zu fordern, wenn der Kunde ihm gelieferte Mehrweggebinde nicht bis zum Ablauf einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist zurückführt. Bezahltes Pfand rechnen wir dem Kunden auf diesen Anspruch an.
    Wir behalten uns vor, Mehrmengen bei der Leergutrückgabe nicht anzunehmen oder die Übermengen dem Kunden wieder zur Verfügung zu stellen.
  7. Beim Kauf von Kohlensäure durch den Kunden gelten folgende Besonderheiten und Maßgaben:
    1. Der Kauf erstreckt sich lediglich auf die Kohlensäure selbst. Vom Kaufvertrag ausgenommen ist die Gebindeflasche, in der der Getränkefach-großhändlers dem Kunden die Kohlensäure zur Verfügung stellt. Diese Gebindeflasche bleibt Eigentum des Getränkefachgroßhändlers, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Deshalb ist der Käufer von Kohlensäure verpflichtet, die Kohlensäure-Gebindeflasche dem Getränkefachgroßhändler nach Entnahme der Kohlensäure in einem einwandfreien, gebrauchstauglichen und betriebsfähigen Zustand zurückzugeben.
    2. Die Kohlensäure-Gebindeflasche wird dem Käufer von Kohlensäure von dem Getränkefachgroßhändler für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer verpflichtet, die Gebindeflasche dem Getränkefachgroß-händler gemäß Tz. 7.1 zurückzugeben. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Gebindeflasche auch nach Ablauf dieser Frist weiter zu nutzen. In diesem Falle kommt zwischen den Parteien ein Mietvertrag über die Gebindeflasche zustande. Der Käufer ist verpflichtet, dem Getränkefachgroß-händler für jeden weiteren angefangenen Tag, an dem er die Gebindeflasche in Besitz oder Nutzung behält, einen Mietzins von 0,10 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer die Kohlensäure-Gebindeflasche dem Getränkefachgroßhändler nach Ablauf der Frist nicht zurückgewährt, bis zum Tage der Rückgewähr, ohne dass, egal aus welchen Gründen, ein Mietverhältnis über die Gebindeflasche begründet wird.
      Diese Regelung wird ab 01.03.2017 nicht mehr angewendet, bis der GFGH sie wieder in Kraft setzt.
      Der GFGH wird einmal im Jahr bei den Kunden die vorhandenen Kohlesäureflaschenanzahl prüfen. Dies erfolgt nach Absprache mit dem Kunden. Sind bei der Prüfung Fehlbestände festgestellt wurden, so verpflichtet sich der Kunde die Flaschen lt. § 7.5. dem GFGH zu erstatten.
      Finden sich die fehlenden Flaschen wieder an, so kann der Kunde den Ablösepreis zurückverlangen.
    3. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, dem Getränkefachgroßhändler als Pfand für die Überlassung der Kohlensäureflasche einen Betrag von 40,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer pro Kohlensäureflasche zu entrichten. Die Rückzahlung des Pfandbetrages erfolgt nach Rückgabe der Kohlensäureflasche an den Getränkefachgroßhändlers im einwandfreien Zustand. Kann der Käufer die Kohlensäureflasche egal aus welchem Grunde nicht an den Getränkefachgroßhändler zurückgewähren, ist der Getränkefachgroßhändler berechtigt, den Pfandbetrag als Anzahlung auf den in § 7.5 geregelten Schadensersatz zu behalten.
    4. Jede Kohlensäure-Gebindeflasche wird von dem Getränkefachgroßhändler durch besondere Plomben gekennzeichnet und durch Aufnahme der Flaschennummer auf den Lieferschein dokumentiert. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich bei der Anlieferung und bei der Abholung oder Rückgabe der Kohlensäureflasche die Plombe auf ihren einwandfreien Zustand und die Richtigkeit der Flaschennummer auf dem Lieferschein zu prüfen und etwaige Unregelmäßigkeiten unverzüglich dem Getränkefachgroßhändler schriftlich anzuzeigen. Der Getränkefachgroßhändler nimmt nur die selbstausgegebenen Flaschen zurück. Unterlässt der Käufer schuldhaft diese Anzeige oder Untersuchung, stehen ihm insoweit keine Ansprüche gegen den Getränkefachgroßhändler zu.
    5. Ist die Kohlensäureflasche 12 Monate nach Erhalt nicht zurück, so berechnet der Getränkefachgroßhändler die Leerflasche an den Kunden in Höhe mit derzeit: 136,00 € zzgl. MwSt.. Der geleistete Pfand wird mit verrechnet.
  8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Ware verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
  9. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Halle vereinbart.
  10. Empfehlung für die Behandlung der Getränke: Bier ist nach Ankunft sofort kühl zu lagern und in keinem Fall in der Sonne oder in geheizten Räumen, auch nicht für kurze Zeit, stehen zu lassen. Limonaden dürfen auf keinen Fall, auch nicht für kurze Zeit, der Sonnenstrahlung ausgesetzt werden. Für den Fall der unsachgemäßen Lagerung von Bier und Limonaden sind Reklamationen gemäß Ziffer 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
  11. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von uns erfolgt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.esg-getraenke.de unter dem Stichwort „Datenschutz“.

 

Kabelsketal, März 2022
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