Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Geschäftspartner,


wie Sie sicher den Medien entnommen haben, ist vor einiger Zeit eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Lebensmittelinformationsverordnung, kurz „LMIV“), die Regelungen über die Kennzeichnung von Lebensmitteln enthält, die ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich sind. Diese neue Verordnung hat auch Auswirkungen auf unsere Geschäftsbeziehung, die wir Ihnen nachstehend gerne erläutern möchten.
Grundsätzlich nehmen die Hersteller eine vollständige Kennzeichnung ihrer Produkte auf den Verpackungen (Flasche, Karton, etc.) selbst vor und Sie können alle relevanten Angaben einfach dort ablesen.
Für bestimmte Gebindearten haben verschiedene Hersteller allerdings eine abweichende Vorgehensweise definiert. Davon betroffen sind Fassbiere ≥ 30 Liter sowie verschiedene AfG-Großgebinde. In diesen Fällen werden auf den Gebinden in der Regel nur der MHD-Hinweis samt MHD, die Füllmenge sowie teilweise auch die Verkehrsbezeichnung und der Hersteller angegeben. Mit separater Dokumentation werden dann auch die übrigen LMIV-Pflichtangaben, wie z. B. Zutatenverzeichnis, Hervorhebung von Allergenen, Alkoholgehalt sowie ggf. eine Nährwerttabelle übermittelt.
Wir haben uns intensiv damit beschäftigt, wie wir diese getrennt übermittelten Informationen an Sie weitergeben können. Ziel war es, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ohne Ihre und unsere Organisation unnötig zu belasten. Basierend darauf haben wir folgende Lösung entwickelt:

  • Alle Produkte, bei denen der Hersteller nicht alle LMIV-Angaben auf die Produktverpackung druckt, sondern uns mit separater Dokumentation informiert, haben wir in einer LMIV-Produktliste zusammengefasst.
  • Diese LMIV-Produktliste enthält alle fehlenden bzw. ergänzenden Informationen.
  • Die Produktliste erhalten Sie elektronisch als pdf.-Datei oder als ausgedruckte Version.
  • Bei Sortimentserweiterungen, Einlistungen oder Rezepturänderungen erfolgt kurzfristig eine Information an Sie sowie eine Aktualisierung der LMIV-Produktliste. Gleichzeitig wird auf unserer Homepage eine aktualisierte Version der Produktliste für Sie verfügbar gemacht. Sollten Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt eine neue LMIV-Produktliste wünschen, schicken wir Ihnen diese ebenfalls kurzfristig zu.

Somit ist sichergestellt, dass Ihnen alle notwendigen Angaben gemäß LMIV jederzeit und vollständig vorliegen. Allerdings haben wir trotz intensiver Bemühungen noch nicht von allen Herstellern die notwendigen Daten erhalten. Sobald uns diese Angaben vorliegen, werden wir unsere Datenbank vervollständigen und eine aktualisierte Produktliste auf unserer Homepage veröffentlichen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben einen ausreichenden Überblick über die durch die LMIV ausgelösten Änderungen gegeben zu haben. Sollten Sie dazu oder zur LMIV selbst Fragen haben, steht Ihnen Ihr zuständiger Außendienstmitarbeiter gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

aktueller Katalog

 

Mit diesem Katalog erhalten Sie die entsprechenden Informationen unserer Industriepartner.
Wir bitten Sie um Verständnis, das wir die Angaben der Hersteller nicht auf Korrektheit überprüfen können.